LG-HGH

BERICHT VOM LG - HÜTEN 2008

 

Informationen


Im Verwaltungsbereich stellt sich meine zurückliegende Tätigkeit als Ergänzung bzw. Vertretung zum Vorstandskollegium dar.

Über die Korrespondenz zu den OG Vorstandsveränderungsmeldungen gewinnen wir Einblicke in die Führung und

Verwaltung unserer Basis. Sicherlich sind mittlerweile der Organisationsaufwand und die Reglementierung im SV so ausgedehnt

dass es äußerst schwierig wird Mitglieder für eine verantwortliche Vorstandstätigkeit zu gewinnen. Maßgeblicher Auslöser für

Satzungsänderungen und die nachrangigen Ordnungen sind allerdings immer wiederkehrende Ereignisse im Verein die den

ordentlichen Umgang miteinander vermissen lassen und das Öffent-lichkeitsbild unseres SV in schweren Misskredit bringen.

Hier spiegelt sich der gesellschaftliche Pluralismus in seiner ganzen Ausprägung.

Seitens der Landesgruppe bemühen wir uns um notwendige und angemessene Hilfestellungen und praxisnahe Lösungen

wobei wir als Mittler die Interessen sämtlicher Beteiligter wahrzunehmen haben.

Schwerpunkte im vergangenen Jahr waren und sind erneut der Schriftverkehr mit solchen Unterglie-derungen

die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Wiederholt ist an dieser Stelle auf die Verpflichtungen hinzuweisen sowohl dem

zuständigen Registergericht als auch dem Hauptverein ordentliche/aktuelle Daten zu übermitteln.

Bedauerlicherweise meinen hier einige OG´s eigene Wege gehen zu können. Im Schadensfall laufen diese konkret Gefahr

als „Nicht-Mitglieder“ in der Landesgruppe isoliert zu sein. Erneut erinnere ich daher an die geänderte Rechtssprechung

bezüglich der Haftung bei rechts-fähigen/nicht rechtsfähigen Vereinen und empfehle den eigenen Status ernsthaft zu überprüfen.

Ein Dauerbrenner sind Verstöße bei etlichen Ortsgruppen nach § 2 Ziff.2. Angesichts der Tatsache dass die Existenz

einiger Vereine gefährdet erscheint werden Kooperationen mit Dritten vereinbart um den Fortbestand zu sichern.

Nach gültiger Satzungslage stellt dies einen elementaren Verstoß dar. Erfahrungsgemäß entwickelt sich meist aus diesen

Kooperationen zunächst die materielle Sicherung verbunden mit einer nachfolgenden ideellen Entfremdung unserer Sache

bis hin zur Abwendung von unserem Deutschen Schäferhund. Alle Argumente für das Handeln solcher Ortsgruppen greifen

nicht und sind definitiv unzulässig.

Nach erfolgter Registrierung der Satzungsänderung aus der Bundesversammlung 2004 in 2005 hat nunmehr die RVO

hinsichtlich der OG-Gerichte eine Änderung erfahren. Im konkreten Fall des even-tuellen Entzugs einer OG-Mitgliedschaft

in Verbindung mit Ziffer 6e muss in jedem Fall die Landes-gruppe eingeschaltet werden. (Schlichtungsstelle) Erst nach

der Durchführung eines solchen Vor-gangs können die höheren Gerichte –über die HG- bemüht werden.

Abweichungen von den vorge-geben Formalien führen in jedem Fall zur sofortigen Unwirksamkeit der ausgesprochenen

Maß-nahme. Die Landesgruppe richten hierfür Schlichtungsstellen ein. Diese sind analog den Schieds-gerichtsstellen

aufgebaut wie sie im vorgerichtlichen Raum bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit in-stalliert sind. Die anrufende Partei erhält

über diesen Schlichtungsversuch ein standardisiertes Pro-tokoll mit dem festgestellten Ausspruch in der Sache.

 

     Schlichtungsverfahren im Rahmen der RVO auf OG-Ebene.

 

 1.)Die Verfahrensregeln richten sich nach den Vorgaben der RVO §§ 3, 6,7

 2.)Das Schlichtungsverfahren findet Anwendung bei Streitigkeiten innerhalb der OG-Gemeinschaft, die nicht durch eine

Verwarnung oder ein Platzverbot beigelegt werden können und auch keine privaten Streitigkeiten zwischen einzelnen

Mitgliedern betreffen (§§ 3,7 Abs.1,11 Abs.2 RVO) Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens richtet sich nach den

Vorschriften der SV-Satzung sowie den nachrangigen Ordnungen und berücksichtigt die Grundsätze des BGB sowie der ZPO.

.3.)Die Schlichtungsstelle wird von der zuständigen Landesgruppe besetzt und ist schriftlich anzurufen. Sie ist zuständig

für Verfehlungen von OG-Mitgliedern, die nach Ansicht des Vorstandes der betroffenen OG eine schwerwiegendere

Ordnungsmaßnahme als eine Verwarnung oder ein Platzverbot erfordern (§ 3 Abs.2 RVO).

 4.)Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es eine gütliche Regelung im vorgerichtlichen Raum zu erwirken.

Rechtsbeistände sind hierbei nicht zugelassen.

5.)Die Durchführung des Verfahrens erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Weg.

Auf Antrag einer Partei kann eine mündliche Anhörung durchgeführt werden. Verhandlungen sind nicht öffentlich.

6.)Die Schlichtungsstelle hat keine Gerichtshoheit und ist kein Schiedsgericht nach § 577 ZPO.

7.)Das Schlichtungsverfahren schließt mit einem Protokoll ab das von allen Beteiligten unterschrieben wird.

8.)Nur auf der Basis eines Schlichtungsprotokolls kann im Bedarfsfall die nächst höhere Instanz –über die HG- angerufen werden

                                     II.

Jede Nutztierhaltung ist aus materieller Sicht so rentabel wie möglich zu organisieren. Gleichzeitig müssen ökologische

Grundsätze in eine wertmäßige Abstellung zur Natur gebracht werden und die Sozialverträglichkeit dieser Tierhaltung in

unserem Gesellschaftssystem Beachtung finden. Vor dem Hintergrund der Europäischen Agrarpolitik betreuen die

Landesverbände innerhalb der VDL (Verei-nigung der Landesschafzuchtverbände) ihre Mitglieder in dieser Ausrichtung.

Sie haben durch konse-quente und sachbezogene Verbandsarbeit einen hohen Imagegewinn für den Beruf des Schäfers

bewirkt. Dabei vollzieht sich der Wandel zu vermehrter Koppelhaltung stetig, verbunden mit dem Rückgang an

Betriebsstätten unter gleichzeitiger Aufstockung der verbleibenden Herdengrößen. Innerhalb Europas ist die Schafhaltung

in Deutschland durchaus ein bedeutsamer Betriebszweig der Landwirtschaft. Schließlich haben wir nach wie vor eine

Unterdeckung in der Versorgung mit Lammfleisch sowie an Wolle. Bei der Erzeugung der Schlachtkörper deutet sich ein

Trend zum „leichten“ Lamm an dem die Betriebe Aufmerksamkeit widmen müssen um sich am Markt zu behaupten.

                    

 Siegerin BLH 2005 Ulana vom Haus Truckenbrodt

Bild1

In Hessen waren im Berichtsjahr die Hüteaktivitäten vergleichbar mit den Bewegungen des Vorjahres.

Diese waren neben den zahlreichen Veranstaltungen des Verbandes Hüten auf lokaler Ebene und das traditionelle

Landeshüten in Korbach. SV-seitig hatten wir für den Raum Haiger unser gemeinsa-mes Ausscheidungshüten geplant.

Hierfür hatten wir die Zusage des Schäfermeisters R. Lückhoff für die Herdengestellung und die Möglichkeit zur Nutzung

des Hütegeländes in direkter Nähe eines Aussiedlerhofes. Der Ausbruch von Q-Fieber im Vorfeld dieses Qualifikationshütens

bewirkte eine Sperre durch die zuständigen Behörden. Das Q-Fieber als eine bakterielle Erkrankung ist vom Schaf auf den

Menschen übertragbar. Diese fieberartige Erkrankung ist meldepflichtig nach dem Infektions-schutzgesetz und kann in

schweren Fällen zu einer Lungenentzündung führen. Die ausgesprochene Veranstaltungssperre durch die überwachenden

Behörden im vorgesehenen Durchführungszeitraum der Veranstaltung ließ weitere Planungen nicht zu. In der Konsequenz

wurde daher das Landeshüten abgesetzt
.

Manfred Damm beim BLH mit Jessy von Steffenberg im weiten Gehüt

bild2

Unsere Hessischen Teilnehmer Edwin Becker, Helmut Moos, Manfred Damm und  Florian Feußner konnten sich im Vorfeld

problemlos für das Bundesleistungshüten im benachbarten Thüringen qualifi-zieren. Hier hatte die durchführende Ortsgruppe

Königsee hervorragende Bedingungen geschaffen für eine Veranstaltung auf höchstem Niveau. Bester Hüter aus unserer

Landesgruppe wurde Helmut Moos mit Gero vom Hexengrund und 83 Punkte (SG). Edwin Becker erreichte mit

Jara von Steffen-berg 78 Punkte (G).

Für das Jahr 2006 planen wir die Durchführung des Landeshütens in der Ortsgruppe Gemünden-/Wohra.

Schäfermeister Reinhard Fett wird seine Schafe zur Verfügung stellen.

 

Termine:                                    

22./23.7.  Landeshüten Württemberg in Heidenheim

29./30.7.  Landeshüten Thüringen/Sachsen in Torgau

29./30.7.  Landeshüten Hessen-Süd/-Nord in Gemünden/Wohra

12./13.8.  Landeshüten Waterkant/Niedersachsen in Eimke

 

Bundesleistungshüten vom 15.-17.September in Haren/Tinnen, LG Waterkant

                

 Wilfried Scheld

©by Landesgruppe Hessen-Süd